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VwGH: ImmoESt-Hauptwohnsitzbefreiung erfasst nur 1.000 m2 Bodenfläche

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2024/376RdW 2024, 500 Heft 7 v. 18.7.2024

In zwei Erkenntnissen bestätigte der VwGH die Ansicht des BFG, wonach beim Verkauf des Hautwohnsitzes nicht mehr als 1.000 m2 an Bodenfläche von der ImmoESt befreit sein können.

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