ABGB: § 1431
GlBG: § 6 Abs 1
Wird eine AN durch den ehemaligen Geschäftsführer eines Familienunternehmens, der von den Mitarbeitern als "Seniorchef" betrachtet wird und gegenüber der betroffenen AN Vorgesetztenfunktion innehat, sexuell belästigt, haftet der deliktisch haftende Belästiger, der der belästigten AN für den durch seine sexuelle Belästigung erlittenen Schaden und die erlittene persönliche Beeinträchtigung Ersatz nach § 6 Abs 1 Z 3 iVm § 12 Abs 11 GlBG zu leisten hat, mit seinem AG, der aufgrund der Zurechnung der Belästigung seines Repräsentanten nach § 6 Abs 1 Z 1 GlBG für denselben Schaden einzustehen hat, solidarisch. Die AN kann daher ihren Schaden nur einmal ersetzt erhalten.