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Zulässigkeit einer Änderung der Anspruchsdauer beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/371RdW 2024, 493 Heft 7 v. 18.7.2024

KBGG: § 5a Abs 2

Eine spätere Änderung der festgelegten Anspruchsdauer beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und nach § 5a Abs 2 Satz 4 KBGG dann ausgeschlossen, sofern dadurch vergangene Bezugszeiträume nachträglich geändert werden sollen. Mit dem Begriff der Bezugszeiträume sind nur Zeiten des tatsächlichen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, nicht jedoch Zeiten eines Ruhens desselben erfasst.

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