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Zugang einer Krankenstandsbestätigung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2024/369RdW 2024, 490 Heft 7 v. 18.7.2024

ABGB: § 862a

AngG: § 8 Abs 8

Für die Mitteilung der Arbeitsverhinderung ist keine besondere Form vorgesehen; es gilt die in § 862a erster Satz ABGB statuierte Empfangs- oder Zugangstheorie. Es reicht aus, wenn Willenserklärungen in den Machtbereich des Adressaten gelangt sind, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat; es genügt, dass der Adressat die Möglichkeit

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