Die Anzahl an neu gegründeten FlexKaps1 einschließlich der UWA als neuer Anteilsklasse ist bislang weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ein Grund hierfür sind die evidenten Nachteile von UWA gegenüber vergleichbaren Eigenkapitalinstrumenten (insb Substanzgenussrechten) aufgrund zwingender FlexKapGG-Sondervorschriften. Der Beitrag beschäftigt sich mit den offenen steuer- und bilanzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit UWA und zeigt mögliche gesetzliche Nachbesserungen auf.