In einer aktuellen Entscheidung zum KollV-Handelsarbeiter stellte der OGH klar, dass ein Monteur, dessen Aufgabe die Montage und Inbetriebnahme von Klimaanlagen und Kälteanlagen sowie deren Wartung vor Ort bei den Kunden ist, Anspruch auf kollektivvertragliches Taggeld hat, wenn er von seinem Wohnsitz aus zu seinen Kunden und von diesen zurück zu sich nach Hause fährt. Dass er nicht von der Arbeitsstätte aus zu den Kunden und von diesen zurück zu Arbeitsstätte fährt, steht dem Vorliegen einer Dienstreise iSd des KollV und somit dem Taggeldanspruch nicht entgegen, sieht der KollV doch ausdrücklich vor, dass die Dienstreise auch "mit dem reisenotwendigen Verlassen der Wohnung" beginnen und enden kann. OGH 15. 2. 2024, 8 ObA 86/23i.