Mit 28. 3. 2024 ist eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, mit der die RL (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 [über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union] in innerstaatliches Recht umgesetzt wird und die ua Änderungen beim Dienstzettel, ein Recht auf Mehrfachbeschäftigung und eine erweiterte Begründungspflicht bei Kündigungen bringt: