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Änderungen betreffend Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigung ua - BGBl

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/177RdW 2024, 231 Heft 4 v. 15.4.2024

Mit 28. 3. 2024 ist eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, mit der die RL (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 [über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union] in innerstaatliches Recht umgesetzt wird und die ua Änderungen beim Dienstzettel, ein Recht auf Mehrfachbeschäftigung und eine erweiterte Begründungspflicht bei Kündigungen bringt:

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