Nach Beseitigung des vom nicht wirksam gewordenen Gewinnfeststellungsbescheid abgeleiteten Einkommensteuerbescheides und Erlassung eines rechtsgültigen Ersatz-Feststellungsbescheides erlaubt § 295 Abs 4 BAO eine neue Einkommensteuerfestsetzung auch dann, wenn bereits absolute Verjährung eingetreten ist. - VwGH 17. 1. 2024, Ra 2022/13/0071.