Für Flexible Kapitalgesellschaften wurde erstmalig die Schaffung von Unternehmenswertanteilen ermöglicht, die eine gesetzliche Form einer neuen Anteilsklasse darstellen. Die Ausgabe von Unternehmenswertanteilen ist allerdings nur erlaubt, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen wird. Dieser Beitrag befasst sich mit den notwendigen Regelungen, die ein Gesellschaftsvertrag enthalten muss, um Unternehmenswertanteile ausgeben zu können, und gibt einen ersten Überblick über die bisherige Vertragsgestaltungspraxis.