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Was ist bei Unternehmensumgründungen im Zuge des Vergabeverfahrens (und danach) zu beachten?

WirtschaftsrechtDaniel Larcher/David KirnbauerRdW 2024/131RdW 2024, 167 Heft 3 v. 17.3.2024

Im Zuge von laufenden Vergabeverfahren und nach Zuschlagserteilung kommt es in der Wirtschaftspraxis häufig zu Unternehmensumgründungen11Vereinfachend sind dies Änderungen der Rechtsform, bei denen Vermögen (Betriebsteile) auf einen neuen Rechtsträger im Wege der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge übertragen wird (werden); zum Umfang des Umgründungsbegriffs siehe nur § 11 Abs 4 GewO 1994 und Art I ff UmgrStG. auf Bieterseite, so etwa, wenn einzelne oder mehrere Bieter bzw Auftragnehmer verschmelzen oder sich abspalten. Derartige Vorgänge können nachteilige Verfahrens- und Vertragsfolgen, wie das Ausscheiden von Angeboten, nach sich ziehen. Der Beitrag untersucht, wie sich Umgründungen in den verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens und während der Vertragslaufzeit auswirken können sowie welche Grundsätze hierbei zu beachten sind.

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