Am 26. Februar dieses Jahres war im Kurier auf der Wirtschaftsseite ein Artikel von Patrick Dax mit der Überschrift zu lesen: "Kaum noch Gründe, eine GmbH zu gründen". Ein Wortspiel und eine Vermutung, der in diesem Überblicksaufsatz nachgegangen werden soll. Der Untertitel lautet: "Die neu eingeführte flexible Kapitalgesellschaft bietet nicht nur für Start-ups Vorteile." Diese Behauptung ist nicht unrichtig: Obwohl im Fokus des Gesetzgebungsvorhabens die typischen Bedürfnisse von Start-ups waren, stehen die neuen Regelungen auch anderen Unternehmen zur Verfügung. Hier stellt sich schon die Frage nach den Kriterien eines Start-up-Unternehmens. Zu Beginn der Beratungen der Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz wurde überlegt, eine Definition für Start-ups zu finden und das Vorhaben auf "echte Start-ups" einzugrenzen, also auf Unternehmen mit Wachstumspotenzial und der Notwendigkeit von Eigenmittelfinanzierung. Eine Definition konnte freilich nicht gelingen, zu unterschiedlich sind auch innerhalb der Gruppe von Unternehmen, die sich als Start-ups verstehen, die verschiedenen Ansätze: einerseits technologiegetriebene Unternehmen mit hohen Kapitalerfordernissen, anderseits Unternehmen, die sich für umweltbewusste Herstellung und Vermarktung engagieren oder - wie die Gruppe der Sozialunternehmen - etwa für Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Am ehesten hätte man noch an öffentliche Förderungen anknüpfen können, wie jene, die das AWS1 vergibt, aber manche Start-ups erhalten auch andere oder keine Förderungen der öffentlichen Hand oder benötigen sie nicht. In diesem einführenden Überblicksbeitrag soll neben der These "Kaum noch Gründe, eine GmbH zu gründen" auch die Frage mitgedacht werden, ob und aus welchen Gründen eine bestehende GmbH in eine FlexKapG umgewandelt werden sollte.