Wird im Scheidungsvergleich eine Rente als exakte Gegenleistung für die Übereignung einer Liegenschaft festgelegt, liegt eine steuerlich relevante Kaufpreisrente vor, die beim Rentenverpflichteten und beim Rentenempfänger steuerliche Auswirkungen hat. - VwGH 28. 6. 2023, Ra 2022/13/0103.