Steuerberatungskosten für den Verein, die der Obmann im Hinblick auf seine mögliche Haftung für Steuern des Vereins getragen hat, darf der Obmann zumindest anteilig bei seiner Einkommensteuer absetzen. - VwGH 28. 6. 2023, Ro 2023/13/0002.
Steuerberatungskosten für den Verein, die der Obmann im Hinblick auf seine mögliche Haftung für Steuern des Vereins getragen hat, darf der Obmann zumindest anteilig bei seiner Einkommensteuer absetzen. - VwGH 28. 6. 2023, Ro 2023/13/0002.