Die errichtende Umwandlung einer inländischen GmbH mit deutschen Gesellschaftern in eine KG ist verbunden mit einer Adaptierung des Besteuerungsrechtes Österreichs wegen der neuen Mitunternehmerstellung der ausländischen Gesellschafter. Zu den umgründungssteuerlichen Folgen hat der VwGH in einer umfassenden Entscheidung erstmals Stellung genommen. Dass (für Umgründungsstichtage vor 2012) die Aufwertung auf den gemeinen Wert wie ein Firmenwert abschreibbar sein könnte, verneint der VwGH, zieht aber die Anwendbarkeit von § 9 Abs 1 Z 3 dritter TS UmgrStG generell - also auch in der aktuellen Fassung des ÖkoStRefG 2022 - in Zweifel. - VwGH 28. 6. 2023, Ro 2020/13/0011.