Im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung wurden für die neuen Lehrberufe Pflegeassistenz (BGBl II 2023/244) und Pflegefachassistenz (BGBl II 2023/245) Ausbildungsordnungen erlassen. Die Bestimmungen betreffend die jeweilige Ausbildungsordnung treten grundsätzlich mit 1. 9. 2023 in Kraft, die Bestimmungen betreffend die Lehrabschlussprüfung mit 1. 1. 2025. Auch die Lehrberufsliste wurde entsprechend geändert (BGBl II 2023/243).