Die Lenker von Fahrzeugen mit Elektroantrieb mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 4.250 kg, die im Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Güterbeförderung verwendet werden, sind schon bislang von der Anwendung der VO (EG) 561/2006 (Lenk- und Ruhezeitenverordnung) sowie der VO (EG) 165/2004 (Fahrtenschreiberverordnung) freigestellt (§ 2 Z 9 L-AVO). Durch eine Änderung der Lenker/innen-Ausnahmeverordnung wird der Aktionsradius nunmehr von 50 km auf 100 km vom Standort des Unternehmens erweitert.