Der BFH hat das BMF durch Beschluss vom 14. 12. 2022 gem § 122 Abs 2 Satz 3 FGO aufgefordert, dem Revisionsverfahren X R 19/21 beizutreten. Das BMF soll sich zu der Frage äußern, ob und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist - ein wichtiger Aspekt für die Praxis insb im Rahmen einer Betriebsprüfung.