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VwGH: Abgabenhinterziehung des Rechtsvertreters wegen schlampiger Klienten

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2023/394RdW 2023, 526 Heft 7 v. 20.7.2023

Hat sich der Rechtsvertreter gegenüber den Klienten verpflichtet, für sie die Steuererklärung einzureichen, begeht er durch das Unterlassen der Steuererklärung nur dann eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, wenn ihm das Abfassen einer korrekten Steuererklärung tatsächlich möglich war. - VwGH 28. 3. 2023, Ra 2021/16/0097.

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