Wurde der Dienstleistungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen und hat der Unternehmer dabei den Verbraucher nicht über sein vorvertragliches Widerrufsrecht aufgeklärt, ist der Verbraucher von jeder Zahlungspflicht befreit, wenn er sein Widerrufsrecht nach Erfüllung des Vertrags ausübt. EuGH 17. 5. 2023, C-97/22 , DC; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.