Mit BGBl III 2023/47 wurde ein neues Abkommen über Soziale Sicherheit mit Kanada kundgemacht, das am 1. 7. 2023 in Kraft tritt. Das Abkommen baut auf dem alten Abkommen auf und enthält mit Ausnahme der neuen Pensionsberechnung (Umstellung von der bisher vorgesehen gewesenen "Direktberechnung" auf die Berechnung nach der Verordnung (EG) 883/2004 ) keine grundsätzlichen Änderungen im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage; allerdings wurden einige Änderungen vorgenommen (zB umfassende Datenschutzregelung), um es in materiellrechtlicher Hinsicht weitestgehend den in letzter Zeit von Österreich geschlossenen Abkommen anzupassen. Zur Durchführung des Abkommens wurde auch eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen (BGBl III 2023/48), die ebenfalls am 1. 7. 2023 in Kraft tritt.