Die Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 UStG erfolgt ex nunc, sodass sie auch für Rechnungen aus verjährten Veranlagungsjahren möglich ist. - VwGH 15. 12. 2022, Ro 2019/13/0034.
Die Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 UStG erfolgt ex nunc, sodass sie auch für Rechnungen aus verjährten Veranlagungsjahren möglich ist. - VwGH 15. 12. 2022, Ro 2019/13/0034.