VfGH und VwGH waren mit ähnlich gelagerten Fällen befasst, in denen für Gehaltskonten bei liechtensteinischen Banken versehentlich die Erklärung zur freiwilligen Offenlegung nach Teil 2 des Steuerabkommens Liechtenstein unterblieben ist. VfGH und VwGH stellen dabei jeweils unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund. - VwGH 2. 2. 2023, Ra 2020/13/0013; VfGH 8. 6. 2020, E 1492/2019.