vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz - noch nicht ausgeübte Option

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/143RdW 2023, 196 Heft 3 v. 10.3.2023

IO: § 26

Nach § 26 Abs 3 IO ist der Insolvenzverwalter an "Anträge" des Schuldners (Offerte, Angebote, Versprechen) nicht gebunden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht angenommen worden sind. Die Wendung "nicht gebunden" ist mit der hA dahin zu verstehen, dass der Antrag mit dem Eintritt der Insolvenzwirkungen (§ 2 Abs 1 IO) eo ipso erlischt. Dem Insolvenzverwalter steht es freilich frei, das erloschene Angebot gegenüber dem anderen Teil zu erneuern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte