Auch wenn bei der Beteiligungseinbringung nach Art III UmgrStG die Aufwertungsoption gezogen wird, kommt im Rahmen der Gruppenbesteuerung eine Weiterführung der 15tel-Firmenwertabschreibung ab 2014 nicht in Betracht. - VwGH 17. 11. 2022, Ro 2022/15/0023.