Weder Werbungskosten noch Vorsteuern werden angesetzt, soweit ein Miteigentümer im eigenen Gebäude eine Wohnung für seine privaten Wohnzwecke mietet. - VwGH 17. 11. 2022, Ra 2022/15/0023, 0024.
Weder Werbungskosten noch Vorsteuern werden angesetzt, soweit ein Miteigentümer im eigenen Gebäude eine Wohnung für seine privaten Wohnzwecke mietet. - VwGH 17. 11. 2022, Ra 2022/15/0023, 0024.