Die Kommanditbeteiligung ist in der Steuerbilanz des Einzelunternehmens des beteiligten Kommanditisten mit einem Verrechnungsposten auszuweisen, der betragsmäßig dem steuerlichen Kapital des Kommanditisten entspricht, welches sich aus der KG-Bilanz unter Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz und einer allfälligen Sonderbilanz ergibt. - VwGH 29. 9. 2022, Ra 2020/15/0020.