Besteht Unterhaltspflicht gegenüber mehreren Kindern und kommt der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungspflicht nur schleppend und teilweise nach, ist es für den Unterhaltsabsetzbetrag und den Familienbonus Plus von Bedeutung, welchen konkreten Unterhaltslasten die tatsächlich geleisteten Zahlungen zuzuordnen sind. - VwGH 19. 10. 2023, Ro 2023/13/0017.