Auch wenn dem Dienstnehmer die Vergütung für Diensterfindungen in Form von Gewinnbeteiligungen oder Prämien ausgezahlt wird, kann die Besteuerung zum Hälftesteuersatz nach § 38 EStG 1988 erfolgen. - VwGH 11. 10. 2023, Ra 2022/15/0044.
Auch wenn dem Dienstnehmer die Vergütung für Diensterfindungen in Form von Gewinnbeteiligungen oder Prämien ausgezahlt wird, kann die Besteuerung zum Hälftesteuersatz nach § 38 EStG 1988 erfolgen. - VwGH 11. 10. 2023, Ra 2022/15/0044.