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VwGH zur Lagerung von Privatgegenständen im häuslichen Arbeitszimmer

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2023/666RdW 2023, 900 Heft 12 v. 15.12.2023

Obwohl im häuslichen Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers auch Gegenstände der privaten Lebensführung gelagert wurden, beurteilte das BFG das Arbeitszimmer als nahezu ausschließlich beruflich genutzt. Daher wurde das Arbeitszimer einkommensteuerlich anerkannt. Diese Beurteilung beanstandete der VwGH nicht. - VwGH 6. 10. 2023, Ra 2021/13/0079.

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