Bereits im Regierungsprogramm der Bundesregierung1 für die Jahre 2020-2024 war vorgesehen, die Spendenbegünstigung einer Reform zu unterziehen. Besonderes Augenmerk sollte insb auf eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Zwecke, wobei hier der Bildungsbereich ausdrücklich erwähnt wurde, sowie auf eine Vereinfachung des Antrags- und Anerkennungsverfahrens gelegt werden. Aber auch das Gemeinnützigkeitsrecht selbst wurde im Regierungsprogramm thematisiert, für dessen Modernisierung eine Arbeitsgruppe vorgesehen wurde. Diese Arbeitsgruppe wurde im Rahmen des Spendenbeirates2 eingesetzt und befasste sich sowohl mit der Reform der Spendenbegünstigung als auch mit der Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe flossen in den Entwurf des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023) ein, der nun als Regierungsvorlage vorliegt.3