Der (ehemalige) Finanzvorstand einer AG wurde wegen Untreue verurteilt, weil er sich unter Missbrauch einer ihm als Dienstnehmer eingeräumten Befugnis wissentlich Vermögen des Dienstgebers zugewendet hatte. Der dadurch dem (ehemaligen) Finanzvorstand zugeflossene Vermögensvorteil zählt zu seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. - VwGH 9. 10. 2023, Ra 2023/13/0115.