Ein Unternehmen fällt nur dann unter den Begriff "Kreditinstitut" iSd Art 4 Abs 1 Nr 1 VO (EU) 575/2013 [über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute ...], wenn es - kumulativ - Einlagen des Publikums entgegennimmt und Kredite für eigene Rechnung gewährt, wobei diese Einlagen zur Kreditgewährung bestimmt sind; dass Kredite auch aus anderen Quellen gewährt werden, schadet nicht. EuGH 16. 11. 2023, C-427/22 , BG (Octroi de prêts sans autorisation); zu einem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen.