Aufgrund des Teuerungs-Entlastungspaketes Teil III, BGBl I 2022/174, kommt es ab 2023 zu einer jährlichen Erhöhung der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlages, des Kinderabsetzbetrages, des Kinderbetreuungseldes und des Familienzeitbonus. Nunmehr wurden die Werte für 2024 in der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2024 veröffentlicht (BGBl II 2023/328).