Die mit ca 23 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, die im Geschäftsführervertrag weisungsfrei gestellt werden, erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988, weil dem Gesellschaftsvertrag zufolge Beschlüsse der Generalversammlung in einer Reihe wichtiger Geschäftsführungsangelegenheiten einer Mehrheit von 90 % bedürfen. - VwGH 6. 9. 2022, Ra 2022/15/0002.