Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II1 kam es im vergangenen Jahr zu einem Paradigmenwechsel im System des Einkommensteuertarifs.2 Die Regierung hat jährlich die kalte Progression in der Einkommensteuer auszugleichen; dies erfolgt im Ausmaß von zwei Dritteln automatisch, ein Drittel ist durch diskretionäre Maßnahmen abzugelten. Für das Jahr 2024 soll dies durch das PrAG 2024 geschehen, die Regierungsvorlage langte am 27. September 2023 im Nationalrat ein.3 Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die geplanten Änderungen sowie eine Einordnung bieten.