Ob die Missachtung des Konsultationsverfahrens (Art 2 MERL; § 109 Abs 1 Z 1a ArbVG) die Rechtsunwirksamkeit ausgesprochener (Massen-)Kündigungen bewirkt, ist hierzulande umstritten. Die Befürworter stützen sich auf die EuGH-Entscheidung in der Rs Junk aus dem Jahr 2005. Die Gegner vermissen entsprechende Anhaltspunkte im nationalen Recht. In diesem Beitrag wird unter Rezeption jüngerer EuGH-Rechtsprechung aufgezeigt, dass die besseren Gründe gegen die Nichtigkeit der Kündigungen sprechen.