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Zur Solidarhaftung von Gesellschaftern einer GmbH für Notarkosten gemäß § 12 NTG

WirtschaftsrechtRA Mag. Lukas SchmidtRdW 2023/577RdW 2023, 783 Heft 11 v. 15.11.2023

Der Beitrag behandelt die Entscheidung des OGH11Siehe dazu auch die bearbeitete Entscheidung, RdW 2023/597, 792 (in diesem Heft). zu § 12 NTG, in der die Frage, wer als "Teilnehmer" der notariellen Tätigkeit iSd § 12 NTG anzusehen ist und damit für die Notarkosten haftet, im Hinblick auf Gesellschafter einer GmbH geklärt wurde.22Der Autor ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Tuscher Schmidt Rechtsanwälte GmbH, die im dieser OGH-Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren einen der beiden Minderheitsgesellschafter vertreten hat.

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