Der OGH (25. 4. 2023, 10 Ob 59/22g)* hat im Zusammenhang mit einer Immobilie jüngst entschieden, dass die Erheblichkeit eines Schadens für den Zuspruch einer merkantilen Wertminderung nicht anhand von pauschalen Prozentsätzen ermittelt werden kann. Allerdings könnten gewisse Arten von Schäden, wie der im Ausgangsfall vorliegende Statikschaden, eine merkantile Wertminderung begründen. Aus Anlass dieser Entscheidung bietet sich eine generelle rechtliche Bestandsaufnahme des Themenkreises der merkantilen Wertminderung bei Gebäuden und Liegenschaften an. Einige praxisrelevante Fragen sind in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung bislang nicht beantwortet.