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Bilanzierung von Reverse Factoring auf dem Vormarsch - Lösungsansatz nach UGB

WirtschaftsrechtAss.-Prof. Dr. Vera Schiemer-Haberl, StB/WP & Univ.-Prof. Dr. Roman RohatschekRdW 2023/578RdW 2023, 785 Heft 11 v. 15.11.2023

1. Einleitung

Die aktuelle(n) Krise(n) und die damit einhergehenden Unsicherheiten stellen Unternehmen vor die Herausforderung und zuletzt auch vor die Notwendigkeit, ihr Instrumentarium zur Liquiditätssicherung zu evaluieren. Während das "klassische" Factoring - verstanden als die Übertragung von Forderungen vor Fälligkeit an den Factor - idR vom Lieferer angestoßen wird und dabei die Person des Gläubigers wechselt, geht die Initiative beim Reverse Factoring - auch als Supplier Finance11In der Literatur wird oftmals auch der Begriff "supply chain finance" verwendet, der jedoch ein weiter gefasstes Instrumentarium von Finanzierungsvereinbarungen umfasst als jener, der den Ausführungen von IASB bzw IFRIC zugrunde gelegt wird. Nach Auffassung der Standard Setter sollen unter dem Terminus "supplier finance" alle Vereinbarungen verstanden werden, deren Zweck in der Finanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten liegt - unabhängig davon, ob diese tatsächlich auch als Reverse Factoring bezeichnet werden. Vgl IASB Agenda Paper 12A (Juni 2021) Rz 10 f. oder Supply Chain Finance22Vgl EY, International GAAP 2023 (2022) Chapter 49 Gliederungspunkt 7.4.3.A f. bezeichnet - vom Abnehmer aus und impliziert einen Wechsel des Schuldners.

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