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Energieverbrauchskennzeichnung in der Werbung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/567RdW 2023, 776 Heft 11 v. 15.11.2023

In der Werbung muss - gut lesbar und sichtbar - sowohl auf die Energieeffizienzklasse als auch auf das Spektrum der Effizienzklassen hingewiesen werden; diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der VO (EU) 2017/1369 . EuGH 5. 10. 2023, C-761/22 , Verband Wirtschaft im Wettbewerb; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.

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