In der Werbung muss - gut lesbar und sichtbar - sowohl auf die Energieeffizienzklasse als auch auf das Spektrum der Effizienzklassen hingewiesen werden; diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der VO (EU) 2017/1369 . EuGH 5. 10. 2023, C-761/22 , Verband Wirtschaft im Wettbewerb; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.