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Flug - vorweggenommene Beförderungsverweigerung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/568RdW 2023, 776 Heft 11 v. 15.11.2023

Wurde Fluggästen im Voraus mitgeteilt, dass sie gegen ihren Willen auf einem gebuchten Flug nicht befördert werden, gebührt ihnen eine Ausgleichszahlung, selbst wenn sie sich nicht am Flugsteig eingefunden haben - und zwar auch dann, wenn sie (vergleichbar einer Flugannulierung) mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Beförderungsverweigerung unterrichtet wurden. EuGH 26. 10. 2023, C-238/22 , LATAM Airlines Group; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.

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