Ein Fahrrad, dessen Elektromotor (wie im Ausgangsfall) nur eine Tretunterstützung bietet und dessen Funktion zur Beschleunigung auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auch ohne Treten nur nach Einsatz von Muskelkraft aktiviert werden kann, wird nicht ausschließlich maschinell angetrieben. Ein solches Fahrrad ist somit kein "Fahrzeug" iSd Art 1 Nr 1 RL 2009/103/EG und fällt daher nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. EuGH 12. 10. 2023, C-286/22 , KBC Verzekeringen; zu einem belgischen Vorabentscheidungsersuchen.