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E-Bike - keine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/566RdW 2023, 776 Heft 11 v. 15.11.2023

Ein Fahrrad, dessen Elektromotor (wie im Ausgangsfall) nur eine Tretunterstützung bietet und dessen Funktion zur Beschleunigung auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auch ohne Treten nur nach Einsatz von Muskelkraft aktiviert werden kann, wird nicht ausschließlich maschinell angetrieben. Ein solches Fahrrad ist somit kein "Fahrzeug" iSd Art 1 Nr 1 RL 2009/103/EG und fällt daher nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. EuGH 12. 10. 2023, C-286/22 , KBC Verzekeringen; zu einem belgischen Vorabentscheidungsersuchen.

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