Dem Rechtsanwalt als Stiftungsvorstand wurde es zum Verhängnis, dass er den Eingang der FinanzOnline-Databox der Stiftung nicht kontrollierte. Das ungelesene "Ablegen" eines Schriftstückes durch einen Rechtsanwalt ist als auffallend sorglos zu werten. - VwGH 24. 8. 2023, Ra 2023/13/0066.