Aus Baumaßnahmen des Mieters im Mietgebäude kann sich eine Steuerpflicht beim Vermieter ergeben. Strittig wurde auch, ob das Unterbleiben der Erklärung derartiger Einkünfte des Vermieters eine Abgabenhinterziehung darstellt und damit die lange Verjährungsfrist zur Folge hat. - VwGH 17. 8. 2023, Ra 2023/13/0053.