Die Information der betroffenen Person über die Verarbeitung ihrer Daten und die Beantwortung von Auskunftsbegehren sind in der Datenschutz-Grundverordnung in einigen Punkten unklar geregelt, wie sich an den vielen Vorlagefragen zu diesem Thema an den EuGH zeigt. Eine gesamthafte Analyse der Probleme und der bisher vorliegenden Judikatur des EuGH soll zeigen, welche Probleme als geklärt betrachtet werden können, welche neuen Probleme sich durch die Judikatur eröffnet haben und ob und welche Antworten auf alte und neue ungelöste Probleme gefunden werden könnten.