Die ö Unabhängige Schiedskommission (USK) hat Vorlagefragen betr die Veröffentlichung personenbezogener Daten eines gedopten Profisportlers auf der Website der nationalen Anti-Doping-Behörde an den EuGH gerichtet. Die Generalanwältin ist zwar der Ansicht, dass die USK die Voraussetzungen erfüllt, um gem Art 267 AEUV als "Gericht" angesehen zu werden und erachtet daher das Vorabentscheidungsersuchen für zulässig. Die Generalanwältin ist aber grds der Ansicht, dass die DSGVO auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist. Schlussanträge der Generalanwältin 14. 9. 2023, C-115/22 , NADA ua.