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Schiedsanhängigkeit und Zurückziehung der Schiedsklage

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. i.R., Dr. Hubertus SchumacherRdW 2022/668RdW 2022, 831 Heft 12 v. 15.12.2022

Eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH11OGH 29. 6. 2022, 7 Ob 79/22a. gibt Anlass, die Frage der Schiedsanhängigkeit eines beim VIAC22Vienna International Arbitral Centre (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich). anhängigen Verfahrens näher zu beleuchten. Das ist nicht bloß von dogmatischem Interesse: Es geht vielmehr um das Prozesshindernis der Schiedsanhängigkeit33Zum Begriff Schütze/Kratzsch/Schumacher/Jaisli Kull in Torggler/Mohs/Schäfer/Wong (Hrsg), Handbuch Schiedsgerichtsbarkeit2 (2017) Rz 912 ff. gegenüber einer später beim ordentlichen Gericht eingebrachten Klage. Im vorliegenden Fall wurde die Klage ungeachtet der Zurückziehung des Antrags auf Einbezug der Beklagten in das Schiedsverfahren, was der Zurückziehung der Schiedsklage entspricht,44Dass hier die Beklagte durch einen Einbeziehungsantrag gem Art 14 Wiener Regeln (WR) in das Schiedsverfahren als Drittbeklagte einbezogen wurde und dieser Antrag auf Einbeziehung von der Schiedsklägerin zurückgezogen wurde, macht für die relevante Rechtsfrage der Wirkung der Zurückziehung der Schiedsklage auf die Schiedsanhängigkeit keinen Unterschied. wegen Schiedsanhängigkeit rechtskräftig zurückgewiesen.

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