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Investitionsschiedssprüche nach den Additional Facility Rules sind nach dem New Yorker Übereinkommen 1958 vollstreckbar

WirtschaftsrechtMag. Elisabeth Tretthahn-Wolski, LL.M. (LSE)/Mag. Marija Dobric, LL.M. (Cambridge)RdW 2022/669RdW 2022, 833 Heft 12 v. 15.12.2022

Der OGH11OGH 8. 9. 2022, 3 Ob 80/22v, RdW 2022/689, 848 (in diesem Heft). war kürzlich erstmals mit der Frage befasst, ob ein Investitionsschiedsspruch, der nach den ICSID Additional Facility Rules in Washington D.C. ergangen ist, in Österreich unmittelbar auf Grundlage des im Ausgangsfall anzuwendenden bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Libyen22Abkommen zwischen Österreich und der Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den Schutz von Investitionen BGBl III 2003/127. ("BIT") anzuerkennen und zu vollstrecken ist, oder ob nicht vielmehr die Versagungsgründe des Art V New Yorker Übereinkommen33Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche BGBl 1961/200. ("NYÜ") zu prüfen sind.

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