In Deutschland werden Pensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit einem bestimmten Prozentsatz ("Besteuerungsanteil") als einkommensteuerbar angesehen. Für den Progressionsvorbehalt bei in Österreich Ansässigen sind die deutschen Pensionen aber nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln. - VwGH 2. 6. 2021, Ra 2020/15/0132.